Externer Datenschutzbeauftragter in Bremen RA. Franzen

IHR ANSPRECHPARTNER

FÜR EXTERNEN DATENSCHUTZ

Datenschutz – aber sicher!

Als externer Datenschutzbeauftragter setze ich den Datenschutz in Ihrem Unternehmen praxisnah und gesetzeskonform um. Dabei profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und Sachkunde.

Ihre Vorteile:
Sie werden entlastet, müssen keine eigenen Strukturen aufbauen und haben einen kompetenten Ansprechpartner.

Im Fokus steht für mich, die gesetzlichen Anforderungen im Rahmen der ökonomischen Ziele Ihres Unternehmens zu erfüllen.

Die häufigsten Fragen zum Thema Datenschutz

  • Wann müssen Sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen?

    Nach § 38 BDSG besteht die Verpflichtung, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn in der Regel mindestens zehn (künftig: zwanzig) Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten mittels einer Datenverarbeitungsanlage wie etwa einem Computer beschäftigt sind.

    Unter Verarbeitung wird jede Nutzung personenbezogener Daten verstanden, insoweit es sich nicht um Verarbeitung handelt – es genügt also z. B. schon das Lesen von Daten natürlicher Personen.

    Ferner besteht die Pflicht zur Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn die Kerntätigkeit des Unternehmens in einer umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (wie z.B. Gesundheitsdaten) oder von personenbezogenen Daten über Verurteilungen und Straftaten besteht.

    Schließlich besteht die Benennungspflicht für Unternehmen, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeiten.

  • Welche Aufgaben übernehme ich für Sie als externer Datenschutzbeauftragter?

    Ich berate Sie als externer Datenschutzbeauftragter bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen und stehe für alle Fragestellungen des Datenschutzes aus Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

    In diesem Bereich bin ich für die Aufsichtsbehörde und für Ihre Mitarbeiter und Kunden die erste Anlaufstelle, wenn es um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und der Wahrnehmung der Rechte aus der DSGVO geht.

    Ich stehe mit Rat und Tat zur Seite, wenn neue Strukturen, Prozesse oder Verfahren eingeführt werden.
    Ich sensibilisiere Ihre Mitarbeiter für die datenschutzrechtlichen Anforderungen.

    Mit meinem Newsletter halte ich Sie auf dem Stand der rechtlichen Entwicklung.
    Alles in allem, ein Datenschutz-Rundum-sorglos-Paket.

  • Wie ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte zu benennen?

    Auch wenn nicht ausdrücklich vorgeschrieben, wird der betriebliche Datenschutzbeauftragte regelmäßig schriftlich benannt und in einer Vereinbarung festgehalten, welche Aufgaben übernommen werden.

    Die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten werden dann veröffentlicht, etwa auf Ihrer Internetseite und der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt.

  • Welche Qualifikationen muss der betriebliche Datenschutzbeauftragte ausweisen?

    Der betriebliche Datenschutzbeauftragte muss nach der gesetzlichen Vorgabe eine ausreichende berufliche Qualifikation und Praxiserfahrung im Datenschutz besitzen.

    Diese muss im Zweifel nachgewiesen werden.

    Die notwendige Expertise richtet sich nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen.
    Je komplexer die Datenverarbeitungen im Einzelfall sind oder je größer die Menge sensibler Daten ist, desto höhere Anforderungen sind an das Fachwissen des betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu stellen.

  • Haftet der betriebliche Datenschutzbeauftragte bei Datenschutzverstößen?

    Nein, auch nach der Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten bleiben Sie in der Verantwortung!

    Der betriebliche Datenschutzbeauftragte haftet aber bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang.
    Bei normaler Fahrlässigkeit kommt es zu einer quotalen Verteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Haftung des internen Datenschutzbeauftragten bei leichter Fahrlässigkeit scheidet regelmäßig aus.

    Anders stellt sich die Lage beim externen Datenschutzbeauftragten dar.

    Kommt dieser seinen vertraglichen Beratungspflichten nicht im erforderlichen Umfang nach, etwa aufgrund einer Falschberatung, sind vertragliche Schadensersatzansprüche in vollem Umfang denkbar.
    Auch aus diesem Grund ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten für Unternehmen vorteilhaft.

  • Können Sie auf einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten verzichten?

    Ganz klar nein, wenn Ihr Unternehmen die gesetzlichen Kriterien erfüllt.
    Kommen Sie der Pflicht zur Benennung nicht nach oder erfüllt der benannte Datenschutzbeauftragte nicht die fachlichen Anforderungen, liegt eine Datenschutzverletzung vor.

  • Sollte ein interner oder ein externer Datenschutzbeauftragter benannt werden?

    Grundsätzlich ist es gleichgültig, ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter bestellt wird.

    Der Vorteil eines internen Datenschutzbeauftragten ist, dass dieser das Unternehmen sowie Geschäftsabläufe und verantwortliche Personen kennt.

    Demgegenüber ist der externe Datenschutzbeauftragte bereits zertifiziert und kann sofort die erforderliche Fachkunde nachweisen und abrufen.

    Seine Haftung ist weiter als die eines internen Datenschutzbeauftragten und er genießt keinen besonderen Kündigungsschutz.
    Das Vertragsverhältnis kann fristgerecht beendet werden.

Welche Kosten entstehen für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten?

Die Kosten für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten können stark variieren, je nach Unternehmensgröße und Aufgabenumfang.

Interne Datenschutzbeauftragte sind laufend zu vergüten, ferner entstehen Kosten für die Aus- und Fortbildung sowie Fachliteratur, die sich jährlich auf mehrere tausend Euro belaufen können.

Externe Datenschutzbeauftragte werden vielfach im Rahmen pauschalisierter monatlicher Beiträge tätig.
Nachdem Sie einen Fragenkatalog beantwortet haben, führe ich bei Ihnen vor Ort eine Bestandaufnahme durch.

Dafür fallen einmalig Kosten i.H.v. 499,00 € netto zzgl Ust. und Fahrtkosten an.

Die weiteren Kosten hängen von Ihrem Bedarf ab.
Ich empfehle, ein Paket zu einem Pauschalpreis zu buchen.
Sie und Ihre Mitarbeiter haben dann die Gewissheit, dass sie sich jederzeit melden können, ohne dass besondere Kosten entstehen.

So kann Datenschutz effektiv gewährleistet werden.

Jetzt Datenschutzpakete ansehen

Die Datenschutzpakete

Ich biete Ihnen drei Datenschutzpakete (BASIS/PROFI/KOMFORT) zur Auswahl an.

Die Betreuung erfolgt regelmäßig und soweit nicht anders aufgeführt, ausschließlich online bzw. telefonisch.

Weitere Leistungen können individuell hinzugebucht werden.
Die Abrechnung hierfür erfolgt nach individuellem Zeitaufwand.

Benötigen Sie Zusatzleistungen dauerhaft, kann das Datenschutzpaket auch entsprechend angepasst werden.

Sie können folgende Datenschutzpakete auswählen:

Basis Datenschutzpaket

Datenschutzpaket BASIS

99,00 € pro Monat zzgl. USt*
(24 Monate Laufzeit)

  • Leistungen:

    • Benennung zum Datenschutzbeauftragten
    • Anlaufstelle für interne und externe Anfragen zum Datenschutz für GF, Mitarbeiter, Aufsicht und Betroffene
    • Bearbeitung interner und externer Anfragen per Mail und Telefon (maximal 1/2 Zeitstunde monatlich)
    • Statusgespräch (1x jährlich)
    • Mitarbeiterschulung (Unterlagen zum Selbststudium, einmalig)
    • Bezug Datenschutz-Newsletter, regelmäßige Informationen über relevante Entwicklungen im Datenschutz (laufend)
    • Leitfaden zur Erstellung eines Verzeichnisses über Verarbeitungstätigkeiten

     

    * Preis abhängig von Anzahl der Mitarbeiter (monatliche Nettopauschale)
    bis 20 Mitarbeiter (99,00 €)
    21-49 Mitarbeiter (119,00 €)
    50-99 Mitarbeiter (139,00 €)
    ab 100 Mitarbeiter auf Anfrage (individuelles Angebot)

    Dieses Datenschutzpaket anfragen

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Datenschutzpaket PROFI

ab 129,00 € pro Monat zzgl. USt*
(24 Monate Laufzeit)

  • Leistungen:

    • Benennung zum Datenschutzbeauftragten
    • Anlaufstelle für interne und externe Anfragen zum Datenschutz für GF, Mitarbeiter, Aufsicht, Betroffene
    • Bearbeitung interner und externer Anfragen per Mail und Telefon (maximal eine Zeitstunde monatlich)
    • Statusgespräch (1x jährlich)
    • Mitarbeiterschulung (Unterlagen zum Selbststudium, einmalig)
    • Bezug Datenschutz-Newsletter, regelmäßige Informationen über relevante Entwicklungen im Datenschutz (laufend)
    • Leitfaden zur Erstellung eines Verzeichnisses über Verarbeitungstätigkeiten
    • Begleitung bei der Prüfung technischer & organisatorischer Maßnahmen (TOM) (laufend)
    • Beratung Datenschutzerklärung für Internetseite (laufend)
    • Beratung bei Erstellung Mitarbeiterverpflichtung Datengeheimnis (einmalig)

     

    * Preis abhängig von Anzahl der Mitarbeiter (monatliche Nettopauschale)
    bis 20 Mitarbeiter (129,00 €)
    21-49 Mitarbeiter (149,00 €)
    50-99 Mitarbeiter (169,00 €)
    ab 100 Mitarbeiter auf Anfrage (individuelles Angebot)
     
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Datenschutzpaket KOMFORT

ab 199,00 € pro Monat zzgl. USt*
(24 Monate Laufzeit)

  • Leistungen:

    • Benennung zum Datenschutzbeauftragten
    • Anlaufstelle für interne und externe Anfragen zum Datenschutz für GF, Mitarbeiter, Aufsicht, Betroffene
    • Bearbeitung interner und externer Anfragen per Mail und Telefon (maximal eine Zeitstunde monatlich)
    • Statusgespräch (1x jährlich)
    • Mitarbeiterschulung (Unterlagen zum Selbststudium, einmalig)
    • Bezug Datenschutz-Newsletter, regelmäßige Informationen über relevante Entwicklungen im Datenschutz (laufend)
    • Leitfaden zur Erstellung eines Verzeichnisses über Verarbeitungstätigkeiten
    • Begleitung bei der Prüfung technischer & organisatorischer Maßnahmen (TOM) (laufend)
    • Beratung Datenschutzerklärung für Internetseite (laufend)
    • Beratung bei Erstellung Mitarbeiterverpflichtung Datengeheimnis (einmalig)
    • Beratung bei der Erstellung der datenschutzrechtlichen Unterrichtung der Mitarbeiter (laufend)
    • Beratung bei der Einführung von Verfahren (laufend)
    • Beratung bei der Prüfung und Durchführung von ggf. erforderlichen Risikofolgenabschätzungen (laufend)
    • Beratung bei der Prüfung von Vereinbarungen über Auftragsverarbeitung (laufend)
    • Beratung bei der Erstellung einer Kundeninformation
    • Nutzung Formulare, Checklisten, Muster (laufend)
    • Update-Service (laufend)

     

    * Preis abhängig von Anzahl der Mitarbeiter (monatliche Nettopauschale)
    bis 20 Mitarbeiter (199,00 €)
    21-49 Mitarbeiter (219,00 €)
    50-99 Mitarbeiter (249,00 €)
    ab 100 Mitarbeiter auf Anfrage (individuelles Angebot)
     
Portrait Klaus-Dieter Franzen

Ich kümmere mich seit 1996 um Ihr gutes Recht, regional, national und international.

Das Arbeitsrecht, der gewerbliche Rechtsschutz und der Datenschutz bilden die zentralen Schwerpunkte meiner Tätigkeit. Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Designrecht und Patentrecht.

Außerdem bin ich auf den Bereich des Internetrechts und des Datenschutzes spezialisiert. Meine Fach- und Sachkunde wird ausgewiesen durch die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV).

Ich bin Mitglied in folgenden Verbänden:

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