Google-Analytics & Co: Die Zurückhaltung hat ein Ende!

Offenbar gehen bei den Behörden massenweise Beschwerden wegen des Einsatzes von Google Analytics auf Internetseiten von Unternehmen ein. Bundesweit soll es sich um mehr als 200.000 Fälle handeln.

Google Analytics ist wohl das am meisten eingesetzte Tracking und Analyse-Tool. Dieses von Google kostenlos zur Verfügung gestellte Tool liefert u.a. Ergebnisse über die Herkunft der Besucher und ihre Verweildauer auf einzelnen Seiten. Festgehalten werden auch die Bereiche, die von dem User am häufigsten angeklickt werden. Google nutzt diese Daten auch für sich selbst, um am Ende Benutzerprofile über die Besucher zu erstellen.

Das ist datenschutzrechtlich problematisch.

So verwundert es nicht, dass die Datenschutzkonferenz (DSK), das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, die Auffassung vertritt, dass ein datenschutzkonformer Einsatz von Google-Analytics & Co ohne eine vorherige Einwilligung der User nicht möglich ist. Diese Ansicht wurde durch das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 1. Oktober 2019 (Az.: C-673/17) bestärkt.

Bisher blieb die Einschätzung der Datenschutzbehörden und das Urteil des EuGHs jedoch ohne Folgen. Die Aufsichtsbehörden haben soweit ersichtlich bislang noch keine Bußgelder wegen des Einsatzes von Google Analytics verhängt. Die Unternehmen sollten sich aber nicht darauf verlassen, dass das auch künftig so bleibt. Im Gegenteil: es verdichten sich die Anzeichen, dass schon bald Bußgeldbescheide ergehen werden. So hatte ein solches Vorgehen jüngst z.B. der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz angekündigt.

Ohne vorherige Einwilligung der Nutzer kann dann der Einsatz von Google-Analytics sehr teuer werden. Denn auch hinsichtlich der Bußgeldhöhe geht die Zurückhaltung der Behörden zu Ende.

Das zeigen die jüngsten Fälle Deutsche Wohnen und Delivero Hero.

Die Deutsche Wohnen hatte eine illegale Datenbank mit personenbezogenen Daten ihrer Mieter unterhalten. Die Berliner Datenschutzbehörde verhängte ein Rekordbußgeld i.H.v. sage und schreibe 14,5 Millionen €. Delivero Hero dagegen hatte „nur" die Betroffenenrechte missachtet und u.a. alte Daten nicht gelöscht oder keine Auskünfte über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erteilt. Das Unternehmen wurde von derselben Behörde mit einem Bußgeld i.H.v. 195.407 € belegt.

Unternehmen, die ausschließen wollen, wegen des Einsatzes eines Tracking-Tools in den Fokus der Datenaufsicht zu geraten, müssen von daher schon sehr bald auf eine Opt-In-Lösung umstellen!