Der Chip unter der Haut: Was aus der „schönen neuen Arbeitswelt“ geworden ist
Als ein US-Unternehmen im Jahr 2017 seinen Beschäftigten Mikrochips unter die Haut einsetzen ließ, sorgte das weltweit für Aufsehen. Manche sahen darin den Beginn einer bequemeren digitalen Arbeitswelt, andere befürchteten eine umfassende Überwachung von Beschäftigten. Bis heute hat sich die Technik zwar gehalten, als Instrument der Personalsteuerung aber nicht verbreitet.
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Offene Versendung von Mails
Immer wieder treten Fälle auf, in denen E-Mail-Newsletter unabsichtlich per offenem Verteiler versendet werden. Auf diesem Wege erhalten die Empfänger zahlreiche E-Mail-Adressen anderer Personen, etwa im Format
Vorname.Nachname@Arbeitgeber.de.
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Haftung für falsche KI-Antworten
Das LG München I hat mit Endurteil vom 28.05.2026 – 26 O 869/26 entschieden, dass der Betreiber einer Suchmaschine für falsche Aussagen in einer KI-generierten Übersicht unmittelbar haften kann. Für Unternehmen ist die Entscheidung datenschutzrechtlich relevant, auch wenn die DSGVO im konkreten Fall nicht anwendbar war, weil die Klägerinnen juristische Personen waren. Die Kernaussage lautet: Wer KI einsetzt und deren Ergebnisse veröffentlicht oder intern nutzt, muss Verantwortung für die erzeugten Inhalte übernehmen.
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Teure Überwachung
Manchmal bestehen auf Arbeitgeberseite Zweifel an dem Bestehen der Arbeitsunfähigkeit. Allerdings rechtfertigt nicht jeder Zweifel die Einschaltung einer Detektei zur Überwachung des Beschäftigten. Dieser Schritt kann sogar ordentlich nach hinten losgehen, wie die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25.07.2024 – 8 AZR 225/23 zeigt.
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Unzulässige Videoüberwachung im Betrieb
Eine nahezu flächendeckende Videoüberwachung von Betriebsräumen und Arbeitsplatz über 22 Monate stellt eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar und rechtfertigt eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000 €, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in seiner Entscheidung vom 28.05.2025 – 18 SLa 959/24.
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Haftung für KI-generierte Stimmnachahmung
Die ohne Einwilligung erfolgte KI-Nachahmung der markanten Stimme des Synchronsprechers Manfred Lehmann verletzt das Recht an der eigenen Stimme, entschied das Landgericht Berlin II (LG) in seiner Entscheidung vom 20.08.2025 - -2 O 202/24.
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