Aktuelles

Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Am 26. April 2019 ist das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen" (GeschGehG) in Kraft getreten. Das Gesetz verbessert und erweitert die bisher gültigen Schutznormen. Es zwingt aber auch die Unternehmen, Geschäftsgeheimnisse gut zu sichern und diese Sicherungsmaßnahmen zu dokumentieren.

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Google-Analytics & Co: Die Zurückhaltung hat ein Ende!

Offenbar gehen bei den Behörden massenweise Beschwerden wegen des Einsatzes von Google Analytics auf Internetseiten von Unternehmen ein. Bundesweit soll es sich um mehr als 200.000 Fälle handeln.

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Betriebsratsvorsitzender kann betrieblicher Datenschutzbeauftragter sein

Die Benennung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist nicht inkompatibel mit dem Amt des Betriebsratsvorsitzenden, so dass Sächsische Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19. August 2019 - Az.: 9 Sa 268/18.

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