Offene Versendung von Mails
Immer wieder treten Fälle auf, in denen E-Mail-Newsletter unabsichtlich per offenem Verteiler versendet werden. Auf diesem Wege erhalten die Empfänger zahlreiche E-Mail-Adressen anderer Personen, etwa im Format Vorname.Nachname@Arbeitgeber.de.
Der Versand einer E-Mail an mehrere Adressaten mit einem offenen E-Mail-Verteiler kann einen Datenschutzverstoß darstellen und dazu führen, dass Sie Post von einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde oder eine Abmahnung erhalten.
Personenbezogene Daten dürfen nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben nur dann an Dritte übermittelt oder gegenüber Dritten offengelegt werden, wenn hierfür eine gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift. Wenn Sie eine E-Mail nicht nur an einen Adressaten, sondern gleichzeitig auch an weitere Adressaten versenden wollen, können Sie hierfür E-Mail-Verteiler nutzen. Sie dürfen dabei grundsätzlich die weiteren Empfänger nicht offen als weitere Empfänger der E-Mail in der Empfängerzeile angeben.
Sie müssen diese vielmehr als weitere Empfänger der E-Mail im BCC-Feld angeben, damit für die anderen Empfänger der E-Mail nicht erkennbar ist, an wen die E-Mail noch versandt worden ist.
Wenn Sie eine E-Mail an mehrere Adressaten mit einem offenen E-Mail-Verteiler versenden, drohen folgende Konsequenzen:
- Die Betroffenen können sich an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden. Stellt die Aufsichtsbehörde einen Datenschutzverstoß fest, kann sie ein Bußgeld verhängen. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hatte bereits im Jahr 2013 über einen entsprechenden Fall berichtet, in dem es von einem Datenschutzverstoß ausgegangen war. In einem aktuelleren vergleichbaren Fall vor der spanischen Datenschutzbehörde ist die Aufsichtsbehörde ebenfalls von einem Datenschutzverstoß ausgegangen.
- Ferner können die Betroffenen wegen des Datenschutzverstoßes auch eine Abmahnung aussprechen und die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung fordern. Wird die Abmahnung über einen Anwalt ausgesprochen, drohen Anwaltskosten von mehreren hundert Euro.
Verstöße lassen sich leicht vermeiden: Mehrere Adressaten müssen immer in das Feld BCC eingetragen werden.
Und auf gar keinen Fall in eines der anderen Felder. Anders als beim FELD CC Carbon Copy, ist der Inhalt von FELD BCC Blind Carbon Copy: für andere Adressaten nicht sichtbar.