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Erforderliche KI-Kompetenz

Der ehemalige Bundesarbeitsminister Herr Heil hatte Ende 2024 prognostiziert, dass schon in etwa 10 Jahren jeder Arbeitsplatz etwas mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu tun haben wird. Tatsächlich nutzen bereits heute viele Beschäftigte KI für ihre Arbeit.

 

Seit Anfang Februar müssen nun Arbeitgeber nach der KI-Verordnung dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten, die KI-Tools wie zum Beispiel ChatGPT, Microsoft Copilot usw. einsetzen, über eine entsprechende KI-Kompetenz verfügen. Dies gilt nicht nur für Hoch-Risiko-KI, sondern für alle KI-Systeme am Arbeitsplatz.

KI-Schulungen für Beschäftigte sind nach der KI-Verordnung verpflichtend – und zwar bereits vor der Einführung von KI Systemen. Die Teilnehmer*innen sollen lernen, KI Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden, die sie verursachen kann, bewusst zu werden.

Auch hier wirkt der Datenschutz rein. Die Verpflichtungen aus der DSGVO bestehen neben der KI-Verordnung.

Mindestens folgende Fragen müssen in der Schulung beantwortet werden:

-           Was ist ein KI-System und was kann ein KI-System?

-           Welche Nutzung von KI-Systemen ist gefahrlos möglich? Wo muss ich aufpassen?

-           Was bedeutet „prompten“ und wie geht das?

-           Wie setze ich mit den Ergebnissen der KI auseinander?

-           Wie behalte ich als Mensch die Kontrolle über die KI?

-           Was bedeutet der Einsatz von KI im beruflichen Alltag?

Der Bedarf an Kompetenzaufbau ist offensichtlich: Während die Einführung von KI-Anwendungen boomt, bietet eine deutliche Mehrheit der Unternehmen (71 Prozent) keine KI-Schulungen an (so das Ergebnis der TÜV-Weiterbildungsstudie 2024).

Wenn Sie als Arbeitgeber der neuen Verpflichtung nicht nachkommen, sind Sanktionen nicht ausgeschlossen. Denn die Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz stellt eine gesetzliche Verpflichtung dar, deren Missachtung u.a. haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten auslösen können. Wie das im Detail aussehen wird, ist noch nicht im Detail klar. Es bleibt abzuwarten, wie die nationale Verwaltung agieren wird. Aber nicht nur aus diesem Grund steht es im Eigeninteresse von Arbeitgebern, die Beschäftigten für die Nutzung von KI ausreichend zu schulen. Denn die betriebliche KI-Kompetenz ist eine wesentliche Grundlage für eine differenzierte Risikobewertung und eine sachgerechte Nutzung der KI. So kann sichergestellt werden, dass in der KI keine Daten verarbeitet werden, die den Unternehmensinteressen zuwider laufen.